Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht aufgeführt ist, können Sie mich gerne kontaktieren.
Das Honorar für die Ermittlung des Verkehrswerts ist grundsätzlich frei verhandelbar. Ich orientiere mich bei der Ermittlung
meiner Vergütung an der Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter
sowie qualifizierter Sachverständiger e.V (BVS). Diese können Sie hier
herunterladen.
Auf dieser Basis kann ich Ihnen nach einem Erstgespräch, in dem Sie mir erste Informationen über das Bewertungsobjekt geben, in der Regel ein Pauschalangebot machen.
Sprechen Sie mich gerne an.
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